1. Zulassung zum Verkauf

a. Einen Ausstellungsstand aufbauen dürfen nur zugelassene Privatpersonen/Händler. Über die Zulassung entscheidet „Kunst am“ (Veranstalter). Desweiteren dürfen nur unter „Information zum Stand/ zu den Produkten“ aufgeführte Gegenstände ausgestellt und verkauft werden. Ein Ausstellungssplatz besteht aus einer freien Standfläche einer Größe 3x3m.
b. Die Teilnahme setzt voraus, dass die teilnehmenden Künstler eigenverantwortlich sicherstellen, dass sie rechtlich befugt sind, ihre Werke zu verkaufen. Dies schließt ein, dass die Aussteller im Besitz aller erforderlichen Genehmigungen, Lizenzen und Berechtigungen sind, um ihre Produkte öffentlich auszustellen und zu verkaufen. Der Veranstalter übernimmt  keinerlei Verantwortung oder Haftung für etwaige Rechtsverletzungen oder mangelnde Befugnisse der Austeller in Bezug auf den Verkauf ihrer Produkte. Durch die Teilnahme an der Genusszeit erklären sich die Austeller damit einverstanden, den Veranstalter von jeglicher Haftung in diesem Zusammenhang freizustellen

2. Anmeldung und Bestätigung

Mit dem vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Anmeldeformular bestätigen Sie Ihre Teilnahme und erkennen in allen Teilen die Allgemeinen Vermietungsbedingungen an. Die Angaben werden von uns gespeichert. Die Teilnahmeerklärung ist bindend. Sollten Sie innerhalb des vereinbarten Rahmen Ihre Rechnung noch nicht beglichen haben, behalten wir uns das Recht vor, Ihren bereits zugesagten Standplatz anderweitig zu besetzen. Die Stornogebühr beträgt bis vier Wochen vor der Veranstaltung 50% des Gesamtpreises, ab 4 Wochen vorher 100% der Kosten.
Vorbehalte können wir nicht berücksichtigen.
Erst nach Zahlungseingang und Bestätigung des Veranstalters erhalten Sie die gültige Standgenehmigung bzw. Platzzuteilung. Die Genehmigung gilt nur für den angemeldeten Teilnehmer. Es werden lediglich Standflächen in der genannten Größe vermietet, ohne Überdachungen.

3. Standbestellung und Standzuteilung

Die Genusszeit ist bemüht, den Wünschen nach Standort und Standgröße zu entsprechen. Die Standzuteilung erfolgt aufgrund der Angaben in der Anmeldung. Mit Abweichungen aus planungstechnischen Gründen muss gerechnet werden.

4. Haftung und Versicherung

Der Veranstalter haftet für keinerlei Schäden, weder am Verkaufsgut (Diebstahl, Beschädigung, etc.), noch an Dritten gegenüber. Der Aussteller ist verpflichtet, für ausreichende Versicherung zu sorgen.

5. Höhere Gewalt

Das Wetterrisiko liegt alleine auf Seiten der Austeller und es wird keine Rückerstattung gewährleistet.

6. Müllentsorgung

Der beim Aufbau, Betrieb und Abbau Ihres Standes anfallende Müll ist von Ihnen zu entsorgen. Sollte dies nicht geschehen, wird Ihnen eine Rechnung über die Müllentsorgung und die anfallenden Personalkosten zugestellt.

7.Vepflichtungen des Veranstalters

Der Veranstalter verpflichtet sich:
a. die von ihnen erhaltenen Daten vertraulich zu behandeln.
b. Für entsprechende Promotion der Veranstaltung zu sorgen.
c. Für ausreichend gastronomisches Angebot zu sorgen, sowie ausreichend Sitzgelegenheiten im Umkreis der Veranstaltungsfläche.

8.Datenschutzeinwilligung

Hiermit bestätigen Sie, dass tat&drang GmbH ihre Daten (Name, Bilder etc.) zwecks Promotion jeglicher Art verwenden kann.

9. Rechtswirksamkeit dieser Bedingungen.

Sollten Teile oder einzelne Formulierungen dieses Textes nicht oder nicht mehr der aktuellen Rechtslage entsprechen, bleiben die übrigen Teile des Dokuments in ihrem Inhalt und ihrer Gültigkeit davon unberührt.